Was der Bescheid für 2027 bedeutet

8,5 Mio. €

Grundsteuer-Annahme 2027, laut Aufsicht zu vermeiden

29 %

der Ausgaben sind Personal

31. Oktober

Frist für das Personaleinsparkonzept

nur 2026

gilt die Genehmigung, 2027 wird neu entschieden

Dieses Kapitel fragt, was daraus folgt, wenn die Verwaltung im Dezember den Entwurf für 2027 einbringt. Fünf Stellen des Schreibens werden die Debatte bestimmen, und bei jeder lohnt es sich, vorher zu wissen, was sie bedeutet.

Die Reihenfolge

Die erste ist die Reihenfolge. Die Gemeindeordnung schreibt vor, dass eine Stadt ihre Leistungen, soweit vertretbar und geboten, zuerst über Gebühren und Beiträge finanziert und erst danach über Steuern. Die Aufsicht hat Erftstadt daran erinnert, und die Stadt hat begonnen, danach zu handeln: Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat im September die neuen Wasserpreise und die Umstellung der Abwassergebühren beschlossen, die Straßenreinigungsgebühren müssen bis Ende Oktober neu berechnet werden, für Bücherei und Musikschule sind Gebührenvergleiche mit den Nachbarkommunen verlangt. Wer sich über steigende Gebühren wundert, findet hier die Erklärung. Das ist weder Zufall noch eine Laune der Verwaltung, sondern die Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt und die Aufsicht einfordert.

Die Grundsteuer

Die zweite ist die Grundsteuer. Das Konzept, das die Aufsicht genehmigt hat, rechnet für 2027 mit rund 8,5 Millionen Euro mehr aus der Grundsteuer B. Dieselbe Aufsicht fordert die Stadt auf, alles zu tun, um diese Erhöhung zu vermeiden. Beides steht in einem Schreiben, und beides ist ernst gemeint: Der Pfad muss gehalten werden, und die Grundsteuer soll ihn nicht allein tragen. Der Rat kann diesen Widerspruch nicht an die Aufsicht zurückgeben. Er muss ihn im Winter auflösen, indem er benennt, was die 8,5 Millionen ersetzt, oder indem er entscheidet, wie viel davon die Grundsteuer doch tragen soll. Die Umrechnung: Jede Million, die nicht woanders gefunden wird, entspricht rund 54 Hebesatzpunkten.

Das Personal

Die dritte ist das Personal. Rund 29 Prozent der Ausgaben sind Personal, und der Bescheid verlangt bis Ende Oktober ein Personaleinsparkonzept mit Zeitplan, das Digitalisierung, den Einsatz von KI, niedrigere Standards und die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen prüft. Das ist der Hebel, den die Stadt am ehesten selbst in der Hand hat, und zugleich der, bei dem die Ausgangslage am schwierigsten ist: Anfang 2024 waren dreizehn Prozent der Stellen unbesetzt, über zwanzig Prozent der Beschäftigten langzeiterkrankt. Personal lässt sich nicht kürzen, ohne zu sagen, welche Aufgaben die Stadt danach anders, seltener oder gar nicht mehr erledigt. Ein Konzept, das nur Stellen zählt, beantwortet die Frage der Aufsicht deshalb nicht; es muss Aufgaben und Standards mit benennen. Und weil es über Jahre wirkt, nicht über Monate, bringt es für 2027 wenig Geld. Es entscheidet aber darüber, ob der Pfad bis 2029 glaubwürdig ist. Das ist der Grund, warum es in die öffentliche Debatte gehört und nicht nur in einen Bericht an den Kreis.

Die Genehmigung selbst

Die vierte ist die Genehmigung selbst. Sie gilt nur für 2026. Für 2027 behält sich die Aufsicht Bedingungen, Auflagen und die Versagung vor. Für die Beratung im Winter heißt das: Ein Haushalt, der vom genehmigten Pfad abweicht, ohne den Ersatz zu benennen, riskiert die Genehmigung, und eine Mehrheit im Rat ändert daran nichts. Der Haushalt muss nicht nur den Rat überzeugen, sondern auch die Aufsicht.

Die Warnung

Die fünfte ist die Warnung vor der Überschuldung. Sie verändert den Maßstab. Bisher wurde in Erftstadt vor allem darüber gestritten, ob eine einzelne Maßnahme zumutbar ist. Mit der Warnung steht eine zweite Frage daneben: ob die Stadt ihr Eigenkapital behält. Das Gesetz verbietet einer Gemeinde die Überschuldung. Nach dem Bescheid liegt das Eigenkapital Anfang 2026 bei rund 38 Millionen Euro und Ende 2026 trotz Altschuldenhilfe bei rund 35,5 Millionen. Sicher ist: Jeder Fehlbetrag, der nicht kleiner wird, verkürzt die Zeit, die der Stadt bleibt.

Was daraus folgt

Zusammengenommen nimmt der Bescheid dem Rat keine Entscheidung ab. Er legt fest, in welcher Reihenfolge geprüft wird, und dass geliefert werden muss, bevor der Haushalt eingebracht wird. Wer im Winter mitreden will, sollte deshalb nicht fragen, ob Gebühren steigen, sondern welche, um wie viel, was davon beim Loch ankommt und was stattdessen die Grundsteuer tragen soll.

Der Bescheid legt die Reihenfolge fest, nicht das Ergebnis. Das Ergebnis entscheidet der Rat.

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