Der Haushalt – Kapitel 8
Was Wasser und Abwasser ab 2027 kosten
Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt ab 2027 rund 160 Euro mehr für Wasser und rund 200 Euro mehr für Abwasser. Im städtischen Haushalt kommt davon fast nichts an.
352 → 512 €
Wasser, Vier-Personen-Haushalt, heute und 2027
659 → 865 €
Abwasser, Musterhaushalt 200 m³ und 130 m²
2,8 Mio. €
im Jahr zusätzlich für die Erneuerung der Kanäle
760.000 €
Konzessionsabgabe, die 2027 an die Stadt zurückkäme
Wasser
Beim Wasser zahlt ein Haushalt seit 2022 brutto 1,37 Euro je Kubikmeter und 11,09 Euro Grundpreis im Monat; die Staffel, aus der diese Werte stammen, hat der Rat 2019 beschlossen. Seitdem sind Energie, Bauleistungen und Personal teurer geworden, das neue Betriebsgebäude kostet rund 200.000 Euro im Jahr, und weil die Versorgung rund um die Uhr bereitstehen muss, sind fast 80 Prozent der Kosten fest, egal wie viel Wasser fließt. Die Wasserversorgung schreibt deshalb Verluste, 2026 voraussichtlich rund 800.000 Euro, und ohne Preisänderung wären es 2030 rund 2,7 Millionen Euro im Jahr. Der Betriebsausschuss hat deshalb am 8. September eine neue Preisregelung beschlossen: ab 2027 brutto 1,91 Euro je Kubikmeter und 17,21 Euro Grundpreis im Monat, in drei weiteren Stufen bis auf 2,21 Euro und 20,60 Euro im Jahr 2030. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit 160 Kubikmetern im Jahr heißt das nach der Rechnung der Stadtwerke: heute 352 Euro, ab 2027 512 Euro, 2030 rund 600 Euro. Damit rückt Erftstadt von einem der günstigsten Wasserpreise der Umgebung ins obere Mittelfeld, etwa auf das Niveau von Brühl und Kerpen.
Abwasser
Beim Abwasser hat die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes für die Stadt nachgerechnet, und der Anlass ist zunächst ein steuerlicher: Ab 2027 müssten die Stadtwerke auf ihre bisherigen privatrechtlichen Abwasserentgelte Umsatzsteuer erheben. Um das zu vermeiden, stellt die Stadt auf öffentlich-rechtliche Gebühren um, über deren Satzungen der Rat vor dem Jahreswechsel entscheiden muss. Die Gelegenheit wird für eine Neukalkulation genutzt. Die Schmutzwassergebühr soll von 2,76 auf 3,72 Euro je Kubikmeter steigen, ein Drittel mehr; Regenwasser von versiegelten Flächen von 0,82 auf 0,93 Euro je Quadratmeter. Für einen Musterhaushalt mit 200 Kubikmetern und 130 Quadratmetern versiegelter Fläche sind das 865 statt 659 Euro im Jahr, rund 206 Euro mehr. Dabei gab es eine niedrigere Variante: Wer nur die tatsächlichen Kosten des Wirtschaftsplans umlegt, kommt auf 3,17 Euro. Der Betriebsausschuss hat sich für die höhere Variante entschieden, die die Abschreibungen zum Wiederbeschaffungswert ansetzt und damit rund 2,8 Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Erneuerung der Kanäle einbringt. Das ist eine Entscheidung darüber, ob die Sanierung der Kanäle heute von den Nutzer:innen oder morgen über Kredite bezahlt wird. Auch die Stadt selbst zahlt mit: Für ihre Straßen fallen künftig 0,97 statt 0,82 Euro je Quadratmeter an, bei 1,75 Millionen Quadratmetern rund 260.000 Euro mehr im Jahr aus dem Kernhaushalt.
Was davon im Haushalt ankommt
Und hier liegt der Punkt, der für den Haushalt 2027 zählt. Die Abwassergebühren bleiben vollständig im Eigenbetrieb; sie sichern die Kanäle, nicht die Musikschule, und sie belasten den Kernhaushalt über die Straßenentwässerung sogar. Beim Wasser ist es etwas anders: Weil die Stadtwerke seit 2022 keinen ausreichenden Gewinn machen, überweisen sie der Stadt seit 2022 auch keine Konzessionsabgabe mehr. Erst mit den neuen Preisen käme sie zurück, rund 760.000 Euro im Jahr 2027, und der Haushalt 2026 rechnet mit ihr bereits. Bezahlt wird sie über den Wasserpreis, also von den Erftstädterinnen und Erftstädtern. Eine höhere Rechnung für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet also nicht automatisch eine entsprechende Entlastung des städtischen Haushalts. Das ist kein Vorwurf an irgendjemanden, sondern die Mechanik dieses Hebels.
Zum merken
Rund 370 Euro mehr im Jahr für Wasser und Abwasser. Beim Loch der Stadt kommen davon rund 760.000 Euro an, insgesamt, nicht pro Haushalt.
Quellen: Vorlage V 150/2026 mit Anlagen 1 und 2 (Erläuterung und Tabellen 1 bis 10 der Wasserpreiskalkulation 2027 bis 2030, Betriebsausschuss Stadtwerke 08.09.2026, zur Kenntnis; Preisregelung V 278/2026 in derselben Sitzung beschlossen); Vorlage V 310/2026 (Neukalkulation Abwasserpreise, Betriebsausschuss 08.09.2026, angenommen) und Ergebnispräsentation der gpaNRW „Umstellung Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühr“ vom 08.09.2026 (Musterhaushalt nach Bund der Steuerzahler: 200 m³, 130 m²)

