Der Haushalt – Kapitel 7
Wo kann die Stadt überhaupt sparen?
An fünf Stellen. Jede hat einen Preis, und jede trifft jemanden.
2,2 Mio. €
rein freiwillige Leistungen pro Jahr
45 €
pro Einwohnerin und Einwohner
18.500 €
bringt ein Hebesatzpunkt Grundsteuer B
3,75 Mio. €
globaler Minderaufwand ohne benannte Maßnahmen
Die häufigste Antwort auf das Loch lautet: Streicht die freiwilligen Leistungen. Sie ist der erste von fünf Hebeln, die die Stadt hat. Für jeden stellen sich dieselben drei Fragen: Was bringt er, wann wirkt er, wen trifft er.
Hebel 1: Freiwillige Leistungen
Der erste Hebel sind die freiwilligen Leistungen, also alles, wozu die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet ist. Wie groß dieser Block ist, hängt davon ab, wie man zählt. Die rein freiwilligen Leistungen, Zuschüsse an Vereine, Kultur, Sport, Ehrenamt, Dorfgemeinschaftshäuser und die Musikschule, summieren sich laut Haushaltsplan auf rund 2,2 Millionen Euro im Jahr, 45 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Daneben kennt der Haushaltsplan „teilweise freiwillige Leistungen“ von rund 16,9 Millionen Euro, von denen 87 Prozent auf Hilfen zur Erziehung und Kinderbetreuung entfallen, also auf Pflichtaufgaben, bei denen die Stadt nur das Wie steuern kann. Was bringt der Hebel: Würde der Rat die rein freiwilligen 2,2 Millionen komplett streichen, wäre das Loch danach noch 16,2 Millionen Euro groß. Wann wirkt er: Zuschüsse lassen sich zum Jahreswechsel kürzen, Einrichtungen mit eigenem Personal und eigenen Gebäuden nicht. Wen trifft er: Vereine, Familien, Kinder und Jugendliche, und zwar spürbar, weil hier kleine Beträge große Wirkung haben.
Hebel 2: Gebühren und Entgelte
Der zweite Hebel sind Gebühren und Entgelte: Wasser, Abwasser, Straßenreinigung, Friedhof, Elternbeiträge. Das Gesetz sieht vor, dass eine Stadt Leistungen, soweit vertretbar und geboten, über Gebühren finanziert, bevor sie Steuern erhöht, und die Kommunalaufsicht hat Erftstadt daran erinnert; für Elternbeiträge gelten eigene Regeln mit sozialer Staffelung. Was bringt er: Millionenbeträge, die aber je nach Gebühr in unterschiedlichen Kassen landen. Wann wirkt er: schnell, meist zum nächsten Jahreswechsel. Wen trifft er: dieselben Menschen wie die Grundsteuer, nur nach einem anderen Schlüssel, nach Verbrauch und Nutzung statt nach Grundstück. Wie das konkret aussieht, zeigt der Wasserpreis: Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt heute rund 352 Euro im Jahr, ab 2027 rund 512 Euro. Das Geld bleibt allerdings bei den Stadtwerken und sichert das Leitungsnetz; dem städtischen Haushalt hilft es nur über einen Umweg.
Hebel 3: Standards
Der dritte Hebel sind Standards: weniger Straßenunterhalt, längere Reparaturzyklen, geschlossene oder zusammengelegte Einrichtungen, kürzere Öffnungszeiten. Was bringt er: je nach Maßnahme einige zehntausend bis einige hunderttausend Euro. Wann wirkt er: sofort, mit der Gefahr, dass aufgeschobene Instandhaltung später teurer wird. Wen trifft er: alle, die die Einrichtung nutzen, und am deutlichsten die, die keine Alternative haben.
Hebel 4: Die Verwaltung selbst
Der vierte Hebel ist die Verwaltung selbst, der größte Posten in der eigenen Hand. Anfang 2024 waren dreizehn Prozent der Stellen unbesetzt, über zwanzig Prozent der Beschäftigten langzeiterkrankt; das bedeutet Rückstände, Vertretungen und Überlastung. Ob und wie viel sich dort dauerhaft sparen lässt, durch Digitalisierung, andere Abläufe oder Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen, kann nur ein Personalkonzept zeigen, und genau das verlangt die Kommunalaufsicht bis Ende Oktober. Was bringt er: das ist die offene Frage, die das Konzept beantworten muss. Wann wirkt er: über Jahre, nicht über Monate, und er kostet zuerst Geld, bevor er welches spart. Wen trifft er: die Beschäftigten und alle, die auf Bauantrag, Kitaplatz oder Bürgerbüro warten.
Hebel 5: Die Grundsteuer B
Der fünfte Hebel ist die Grundsteuer B: der einzige, der sofort und in großer Höhe wirkt, ohne dass jemand anderes zustimmen muss. Was bringt er: rund 18.500 Euro je Hebesatzpunkt. Wann wirkt er: zum nächsten Jahreswechsel. Wen trifft er: alle Eigentümerinnen und Eigentümer, über die Nebenkosten alle Mieterinnen und Mieter. Deshalb steht er am Ende jeder Rechnung, die vorher nicht aufgeht.

Wie schwer kleine Schritte sind
Wie schwer schon kleine Schritte sind, zeigt das Haushaltssicherungskonzept 2024/2025: Seine größte einzelne Ausgabenmaßnahme, die Schließung eines Jugendtreffs mit 140.000 Euro im Jahr, hat der Rat abgelehnt. Dazu kommt der globale Minderaufwand von 3,75 Millionen Euro im Haushalt 2026, ein Sparbetrag, den die Verwaltung im laufenden Jahr irgendwo erbringen soll, ohne dass im Plan steht, wo. Solange dazu keine Maßnahmen benannt sind, ist auch diese Zahl ein Versprechen, kein Ergebnis.
Was das für Erftstadt heißt: Der Rat wird im Winter alle fünf Hebel prüfen müssen. Welche er zieht, wie stark und in welcher Reihenfolge, ist die Entscheidung, um die es geht.
Zum merken
Alle Vereine, die Musikschule, jede Kulturförderung: gestrichen. Und das Loch wäre immer noch 16 Millionen Euro groß.
Quellen: Haushaltsplan 2026 (Übersicht freiwillige und teilweise freiwillige Leistungen, Vorbericht, globaler Minderaufwand); Einwohnerzahl 52.594; Haushaltssicherungskonzept 2024 bis 2034 (Maßnahmenkatalog) und Ratsbeschluss zur Ablehnung der Jugendtreff-Schließung; Haushaltsrede der Bürgermeisterin vom 27.02.2024 (unbesetzte Stellen, Langzeiterkrankte); Gemeindeordnung NRW § 77 Abs. 2 („soweit vertretbar und geboten“); Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises vom 30.07.2026 (freiwillige Aufwendungen 24,5 Mio., Personalkonzept)

