Was steht in der Genehmigung für 2026?

18,4 Mio. €

Fehlbetrag 2026, nach der Grundsteuererhöhung

4 Monate

vom Ratsbeschluss bis zur Genehmigung

80 %

der Ausgaben hat der Kämmerer 2026 freigegeben

2029

dann soll der Haushalt ausgeglichen sein

Wer ein Haushaltssicherungskonzept hat, braucht für jeden Haushalt die Genehmigung der Kommunalaufsicht, für Erftstadt ist das der Rhein-Erft-Kreis. Der Rat hat den Haushalt 2026 Ende März beschlossen. Die Genehmigung kam am 30. Juli, mehr als vier Monate später, und bis dahin galt die vorläufige Haushaltsführung. Das Schreiben ging an alle Ratsmitglieder. Es ist deutlich konkreter als das Konzept, das es genehmigt.

Die Ausgangslage

Zuerst die Ausgangslage, die die Aufsicht zu bewerten hatte. Der beschlossene Haushalt weist einen Fehlbetrag von 18,4 Millionen Euro aus, und das nach der Anhebung der Grundsteuer B auf 895 Punkte; ohne sie wären es rund 22 Millionen gewesen. Die Ausgleichsrücklage, der Puffer, den eine Stadt für schlechte Jahre bilden darf, ist seit Ende 2024 aufgebraucht. Seitdem geht jeder Fehlbetrag direkt an die allgemeine Rücklage, also an das Eigenkapital der Stadt; allein 2026 verringert es sich um fast die Hälfte. Die Jahre davor helfen nicht: 2024 endete mit minus 9,1 Millionen Euro, 2025 vorläufig mit minus 12,6 Millionen, geplant waren minus 9,8. Und zwei Jahre zuvor, im Juli 2024, hatte dieselbe Aufsicht den Doppelhaushalt 2024/25 abgelehnt.

Das Land übernimmt 2026 zugleich 15,8 Millionen Euro Kassenkredite, die Rücklage sinkt deshalb netto auf rund 35,5 Millionen Euro.

Die Entscheidung

Dann die Entscheidung. Genehmigt hat die Aufsicht das Konzept trotzdem, nach dem Wortlaut des Bescheids „noch“. Das „noch“ ist die Botschaft und bedeutet: nicht mehr lange. Die Aufsicht schreibt selbst, dass die Genehmigung nur für 2026 gilt, dass sie bei künftigen Haushalten Bedingungen und Auflagen erteilen kann und dass auch eine Versagung in Betracht kommt. Sie hält außerdem fest, dass das Konzept den Ausgleich 2029 erreicht und mit diesem Jahr endet; das Konzept trägt zwar die Jahre bis 2036 im Titel, eine Fortschreibung verlängert die Frist aber nicht.

Wie knapp es war

Wie knapp es war, zeigen drei Stellen des Bescheids. Die erste ist die Warnung: Die Aufsicht sieht eine hohe Gefahr, dass die Stadt überschuldet sein könnte, wenn der Verzehr des Eigenkapitals anhält. Überschuldet ist eine Gemeinde nach der Gemeindeordnung, wenn ihr Eigenkapital aufgebraucht ist, und sie darf es nach dem Gesetz nicht sein; eine schärfere Stufe kennt das Haushaltsrecht nicht. Die zweite ist die Sperre: Der Kämmerer hatte im laufenden Jahr nur 80 Prozent der geplanten Ausgaben freigegeben, und die Aufsicht unterstützt das ausdrücklich. Grund der Sperre ist die Ertragsseite: Die Verwaltung erwartet, dass nur rund 80 Prozent der geplanten Erträge abgesichert sind. Bis Ende Juni waren 39 Prozent der geplanten Einzahlungen eingegangen, aber 42 Prozent der Auszahlungen geleistet.

Eine Genehmigung, die im selben Schreiben eine Haushaltssperre begrüßt, ist kein Freibrief, sondern eine Genehmigung unter Beobachtung. Die dritte ist die Grundsteuer: Das Konzept hält seinen Pfad nur, weil es für 2027 mit rund 8,5 Millionen Euro mehr aus der Grundsteuer B rechnet. Die Aufsicht fordert die Stadt auf, alles zu unternehmen, um diese drastische Erhöhung zu vermeiden, und erinnert an die gesetzliche Reihenfolge, nach der Leistungen, soweit vertretbar und geboten, zuerst über Gebühren und Beiträge finanziert werden und erst dann über Steuern. Genehmigt hat sie also einen Plan, dessen wichtigste Annahme sie im selben Schreiben in Frage stellt.

Was die Aufsicht verlangt

Schließlich die Aufgaben, die der Bescheid der Verwaltung mit Terminen aufgibt, hier in der Reihenfolge des Bescheids:

  • Ein Personaleinsparkonzept mit Zeitplan bis zum 31. Oktober 2026, danach Berichte alle zwei Monate; zu prüfen sind ausdrücklich Digitalisierung, der Einsatz von KI, niedrigere Standards und die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen.
  • Eine Neuberechnung der Straßenreinigungsgebühren, ebenfalls bis Ende Oktober; die letzte Kalkulation stammt aus dem Januar 2013, eine Anpassung, die die Verwaltung 2016 vorgeschlagen hatte, lehnte der Rat damals ab.
  • Ein Kennzahlenkatalog für Bücherei und Musikschule mit dem nächsten Haushalt: Nutzer:innen und Ausleihen je Standort, Kosten je Nutzer:in, Gebührenvergleich mit den Nachbarkommunen, Zeitpunkt der letzten Gebührenanpassung.
  • Zwei Berichte zur Haushaltslage, zu den Stichtagen 30. September und 31. Dezember, abzugeben bis zum 31. Oktober 2026 und zum 31. Januar 2027.

Auffällig ist der Zeitpunkt. Die Aufsicht will Ergebnisse vor der Einbringung des nächsten Haushalts sehen, nicht danach: Der 31. Oktober liegt vor dem Dezember. Und sie verlangt Konkretes, während das Konzept, das sie genehmigt, keine einzige bezifferte Sparmaßnahme mehr enthält, sondern Prüflisten und einen pauschalen Sparbetrag.

Was das heißt

Was das für die Erftstädterinnen und Erftstädter heißt: Genehmigt ist nicht dasselbe wie gesund. Ab November lässt sich an drei Dingen prüfen, ob die Stadt geliefert hat: ob ein Personaleinsparkonzept mit Zeitplan vorliegt, ob die Straßenreinigungsgebühren neu kalkuliert sind und ob der Bericht zur Haushaltslage zum 30. September abgegeben wurde. Diese Seite wird dann fortgeschrieben.

Genehmigt für ein Jahr, gewarnt für alle folgenden.

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