Der Haushalt – Kapitel 4
Was ist ein Haushaltssicherungskonzept?
Ein verbindlicher Plan, wie die Stadt bis spätestens 2029 wieder ohne Fehlbetrag auskommt. Die Hebesätze, die kursieren, stehen nicht darin. Sie sind eine Umrechnung dessen, was darin steht.
2029
Dann soll der Haushalt laut Konzept ausgeglichen sein
8,5 Mio. €
mehr Grundsteuer unterstellt das Konzept für 2027
54 Punkte
entspricht eine Million Euro beim Hebesatz
20 €
pro Kopf und Jahr entspricht eine Million Euro
Ein Plan mit Frist
Wenn eine Stadt ihr Eigenkapital zu schnell aufbraucht, schreibt das Gesetz ein Haushaltssicherungskonzept vor, kurz HSK. Darin muss die Stadt Jahr für Jahr nachweisen, mit welchen Maßnahmen sie den Fehlbetrag abbaut, bis er bei null liegt. Die Kommunalaufsicht genehmigt das Konzept nur, wenn dieser Pfad nachvollziehbar ist, und jeden folgenden Haushalt nur, wenn er auf dem Pfad bleibt.
Ausgeglichen oder genehmigungsfähig
Zwei Dinge werden dabei oft verwechselt. Ein Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Stadt in einem Jahr nicht mehr ausgibt, als sie einnimmt. Das schafft Erftstadt seit Jahren nicht, und das HSK verlangt es auch nicht sofort. Das Gesetz lässt dafür bis zu zehn Jahre; Erftstadt hat sich in seinem Konzept auf 2029 festgelegt, und an diesem Jahr hält die Kommunalaufsicht die Stadt fest. Genehmigungsfähig ist ein Haushalt also nicht erst, wenn das Loch geschlossen ist, sondern wenn er glaubhaft auf dem Weg dorthin liegt.
Für 2027 heißt das: Die Stadt muss nicht 18 Millionen Euro finden. Sie muss zeigen, dass sie die Lücke jedes Jahr kleiner macht, und zwar so, wie das Konzept es vorsieht. Das Konzept sieht für 2027 einen Fehlbetrag von rund 5,7 Millionen Euro vor, für 2028 rund 5,6 Millionen, für 2029 einen Überschuss. Von 18,4 auf 5,7 Millionen in einem Jahr, das ist der Maßstab für den nächsten Haushalt.
Erftstadts Weg ins Konzept
Erftstadt hat diesen Weg schon einmal erlebt. Im Juli 2024 stellte die Kommunalaufsicht zum Doppelhaushalt 2024/25 fest, dass die stetige Aufgabenerfüllung und die Zahlungsfähigkeit nicht gesichert seien, und verpflichtete die Stadt erneut zu einem Haushaltssicherungskonzept. Die Stadt musste ein HSK aufstellen, das im Dezember 2024 genehmigt wurde. Die Fortschreibung für 2026 hat die Kommunalaufsicht am 30. Juli 2026 genehmigt. Das Konzept trägt die Jahre bis 2036 im Titel, sein Pfad endet aber 2029, und die Aufsicht hat festgehalten, dass eine Fortschreibung diesen Endpunkt nicht verschiebt.

Woher die 1.355 und 1.820 kommen
Das HSK verpflichtet zu strikter Ausgabendisziplin, Standardsenkungen, Abbau freiwilliger Ausgaben, kostendeckenden Gebühren und jährlichen Berichten darüber, was davon umgesetzt wurde. Und es enthält eine Annahme, um die sich seit dem Frühjahr die Debatte dreht: Für 2027 rechnet das Konzept mit rund 8,5 Millionen Euro mehr aus der Grundsteuer B, für 2029 mit weiteren rund 8,5 Millionen. Hebesätze nennt das Konzept dafür nicht, und es erklärt die Annahme ausdrücklich für nicht verbindlich. Die Hebesätze von 1.355 und 1.820 Punkten, die seitdem kursieren, sind eine Umrechnung: Ein Hebesatzpunkt bringt in Erftstadt rund 18.500 Euro, 8,5 Millionen entsprechen also rund 460 Punkten, und 895 plus 460 ergibt 1.355, noch einmal 460 dazu 1.815, gerundet 1.820. Diese Rechnung haben wir im März selbst veröffentlicht, um die kursierenden Zahlen einzuordnen. Sie sind kein Beschluss. Beschlossen wird der Hebesatz jedes Jahr neu, mit der Haushaltssatzung, durch den Rat. Sie sind aber auch keine Erfindung: Hinter jeder dieser Zahlen steckt ein Betrag, der durch etwas anderes ersetzt werden muss, wenn die Grundsteuer nicht in dieser Höhe steigen soll.
Die Umrechnung
Damit man jede Sparidee sofort einordnen kann, hilft dieselbe Umrechnung in die andere Richtung. Eine Million Euro, die nicht woanders gefunden wird, entspricht rund 54 Hebesatzpunkten, das sind rechnerisch 20 Euro pro Einwohnerin und Einwohner pro Jahr. Die komplette Streichung aller rein freiwilligen Leistungen wären rund 120 Punkte. Der globale Minderaufwand, ein pauschaler Sparbetrag von 3,75 Millionen im Haushalt 2026, für den bislang keine Maßnahmen benannt sind, wären rund 200 Punkte. Der Fehlbetrag von 18,4 Millionen entspricht knapp 1.000 Punkten. Die 20 Euro pro Kopf sind eine Größenordnung, um Beträge vergleichbar zu machen, kein Steuerbescheid; die Grundsteuer zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten, und die Verteilung hängt vom Grundstück ab.
Die Grundsteuer vermeiden, aber womit
Die Kommunalaufsicht hat die Stadt im Genehmigungsbescheid aufgefordert, alles zu unternehmen, um die für 2027 unterstellte Erhöhung zu vermeiden, und auch die Verwaltung hat angekündigt, den Haushalt möglichst ohne diesen Sprung aufzustellen. Das hat einen Preis: Was die Grundsteuer im Konzept liefern sollte, muss dann von woanders kommen, sonst weicht die Stadt im ersten Jahr vom genehmigten Pfad ab.
Der Zeitplan
Der Zeitplan: Im Herbst legt die Verwaltung ihren Lagebericht zur Finanzsituation vor, danach kennen wir die Zahlen für 2027. Im Dezember wird voraussichtlich der Haushaltsentwurf eingebracht. Anfang 2027 folgen die Beratung in den Ausschüssen, der Beschluss im Rat und die Prüfung durch die Kommunalaufsicht. Wer andere Wege als die Grundsteuer will, muss sie vor dem Dezember benennen.
Zum merken
1.820 ist kein Beschluss. 1.820 ist die Größe des Problems, in Hebesatzpunkten ausgedrückt.
Quellen: Haushaltssicherungskonzept 2026 bis 2036 der Stadt Erftstadt (Ratsbeschluss 24.03.2026; Grundsteuer-B-Erträge in der Mittelfristplanung); Ablehnung des Doppelhaushalts 2024/25 durch die Kommunalaufsicht, Juli 2024, und Genehmigung des HSK, Dezember 2024 (Berichterstattung und Ratsvorlagen); Haushaltsplan 2026 (Grundsteuer B 16,6 Mio. Euro bei 895 Punkten, daraus rund 18.500 Euro je Punkt; globaler Minderaufwand); Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises vom 30.07.2026 (HSK-Zeitraum bis 2034, Aufforderung zur Vermeidung der Hebesatzerhöhung); Gemeindeordnung NRW § 76 (HSK, Zehnjahreszeitraum); Blogbeitrag „48.000 Euro pro Tag“ vom 09.03.2026 auf thommy-mewes.de (erste Umrechnung der Platzhalter).

