Der Haushalt – Kapitel 2
Wo geht das Geld hin?
Der größte Teil des Geldes geht in Aufgaben, die Bund und Land der Stadt vorschreiben. Was die Stadt tun muss, steht im Gesetz. Wie sie es tut, entscheidet der Rat.
39 %
Zahlungen an andere: Soziales, Kreis, Nahverkehr
29 %
Personal, rund 860 Beschäftigte
24,5 Mio. €
Umlagen an den Kreis 2026 (Kreisumlage und Nahverkehr)
7 von 396
Städte und Gemeinden in NRW mit ausgeglichenem Haushalt
Vorgeschrieben, nicht ausgesucht
Eine Stadt ist kein Unternehmen, das sich aussuchen kann, welche Produkte es anbietet. Der größte Teil dessen, was Erftstadt ausgibt, ist vorgeschrieben: Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Sozialleistungen, Feuerwehr, Rettungsdienst, dazu die Umlagen an den Rhein-Erft-Kreis und für den Nahverkehr. Ob die Stadt diese Aufgaben erfüllt, steht nicht zur Debatte. Zur Debatte steht, in welchem Umfang, auf welche Weise und zu welchen Kosten.
Wohin das Geld fließt
Ein Blick auf die Struktur der Ausgaben zeigt, wohin das Geld fließt. Rund 39 Prozent sind Zahlungen an andere: Sozialleistungen, Hilfen zur Erziehung, die Kreisumlage, die Umlage für Bus und Bahn. Rund 29 Prozent sind Personal, also die Gehälter der rund 860 Beschäftigten, die Kitas, Bürgerbüro, Bauamt und Feuerwehr am Laufen halten. Rund 17 Prozent sind Sachkosten, vom Strom für die Schulen bis zum Streusalz. Der Rest verteilt sich auf sonstige Ausgaben und auf Abschreibungen, also den rechnerischen Wertverlust von Straßen und Gebäuden.

Wo der Spielraum liegt
Aus dieser Struktur lässt sich nicht ablesen, wo der Rat entscheiden kann und wo nicht. Die Spielräume laufen quer durch alle Gruppen. Bei den Zahlungen an andere gibt es Zuschüsse, die die Stadt freiwillig gibt, und Umlagen, an denen sie nichts ändern kann. Beim Personal gelten Tarifverträge, aber wie viele Menschen für eine Aufgabe eingesetzt werden und mit welchen Abläufen, entscheidet die Stadt. Bei den Sachkosten binden laufende Verträge, aber Standards lassen sich verändern. Eine Pflichtaufgabe heißt nicht, dass sich an ihr nichts ändern lässt: Bei einer Kita, der Straßenreinigung oder dem Winterdienst entscheidet die Stadt nicht, ob es sie gibt, aber über Öffnungszeiten, Standorte, Standards und Gebühren.
Wer bestellt, bezahlt
Viele der vorgeschriebenen Aufgaben wurden den Kommunen in den letzten Jahren übertragen, ohne dass das Geld dafür in gleicher Höhe mitkam. Das Prinzip, das eigentlich gelten soll, heißt Konnexität und lässt sich in vier Worten sagen: Wer bestellt, der bezahlt. In der Praxis bestellen Bund und Land, und die Städte bezahlen. Erftstadt ist damit nicht allein: In Nordrhein-Westfalen schaffen nur noch 7 von 396 Städten und Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt.
Die Kreisumlage
Der größte Einzelposten, den Erftstadt an andere überweist, sind die Umlagen an den Rhein-Erft-Kreis, rund 24,5 Millionen Euro im Jahr 2026, ganz überwiegend die allgemeine Kreisumlage, dazu die Umlage für den Nahverkehr. Der Umlagesatz liegt derzeit bei 29,3 Prozent der Umlagegrundlagen. Der Kreis hat angekündigt, ihn 2027 auf 35 Prozent und 2028 auf 38 Prozent anzuheben. Das ist im ersten Schritt ein Fünftel mehr, im zweiten fast ein Drittel mehr als heute; bei gleichen Umlagegrundlagen wären das rund 4,8 Millionen Euro mehr im Jahr 2027 und rund 7,3 Millionen mehr im Jahr 2028. Die zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises haben die Pläne in einer gemeinsamen Stellungnahme abgelehnt; der Kreistag entscheidet mit dem Doppelhaushalt 2027/2028.
Zum merken
Was die Stadt tun muss, steht im Gesetz. Wie sie es tut, entscheidet der Rat. Darin liegt der Spielraum, und er ist kleiner, als viele denken.
Quellen: Haushaltsplan 2026 (Aufwandsstruktur: Transferaufwendungen 39 %, Personal- und Versorgungsaufwand 29 %, Sach- und Dienstleistungen 17 %, sonstige Aufwendungen 12 %, Abschreibungen 3 %; Kreisumlage rund 24,5 Mio.); Haushaltsrede der Bürgermeisterin vom 27.02.2025 (Beschäftigtenzahl); Ankündigung des Rhein-Erft-Kreises zur Kreisumlage 2027/2028; Städte- und Gemeindebund NRW und Städtetag NRW zur Zahl ausgeglichener Haushalte; Gemeindefinanzierungsgesetz 2026

