Kitabeiträge

Änderungsantrag  (in Abänderung  zur Vorlage V7/2018 inkl. 1. Ergänzung)

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindertagespflege sowie
die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt

wird wie folgt geändert:

Die Beitragssätze werden neu aufgesetzt, und zwar beginnend bei einem Jahreseinkommen ab 22.500 € in 8 weiteren Schrittenzu jeweils 12.500 € endend z.B. mit einem Einkommen ab 100.000 €

Begründung

Bei der Debatte um die neue Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Kita- und Ogata-Nutzung lag der Fokus bislang prioritär auf der Definition der Summe der positiven Einkünfte und weniger auf der eigentlichen Höhe der Beitragssätze.

Wir möchten hiermit deswegen einerseits einen sozialverträglicheren Ansatz einbringen und Einkommensgruppen bis 22.500 € von den Beiträgen grundsätzlich befreien lassen, und andererseits die Beitragsgruppen vereinfachen. Wir sind der Ansicht, dass insg. 9 Einkommensgruppen für die Erhebung der Beitragssätze ausreichend sind. Um eine evtl.
Mindereinnahme aus der so entfallenden ersten Einkommensgruppe zu kompensieren, schlagen wir eine entsprechende Anpassung durch die Staffelung höherer Einkommensgruppen vor.

Wir orientieren uns hierbei an Beitragssätzen aus verschiedenen anderen Kommunen im Umkreis – z.B. Köln, Bonn, Frechen, Brühl, Hürth, Wesseling usw.

Eine Staffelung könnte beispielsweise wie folgt aussehen:

Kinder über 3 Jahren:

Jahres- einkommen

Beitrag bei 25 Stunden pro Woche

Beitrag bei 35 Stunden pro Woche

Beitrag bei 45 Stunden pro Woche

bis 22.500

0,00

0,00

0,00

bis 25.000

17,21

24,03

31,02

bis 37.500

34,43

48,12

62,00

bis 50.000

70,73

78,59

123,67

bis 62.500

112,85

125,39

193,94

bis 75.000

148,46

164,96

256,36

bis 87.500

178,15

197,95

307,63

Bis 100.000

213,78

237,54

396,16

über 100.000

249,41

277,13

484,96

OGATA:

Jahreseinkommen

Beitrag

bis 22.500

0,00

bis 25.000

26,00

bis 37.500

60,00

bis 50.000

80,00

bis 62.500

100,00

bis 75.000

150,00

Bis 87.500

175,00

bis 100.000

185,00

über 100.000

190,00

Alle weiteren Punkte der Satzungsvorlage bleiben davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Sand                   Lars Schnatbaum-Laumann
Fraktionsvorsitzende        Fraktionsvorsitzender

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