Beanstandung von Beschlüssen im Sonderausschuss für Immobilien, Kultur – und Städtepartnerschaften, wie Stadtentwicklung am 26.11.2019

Sehr geehrter Herr Erner,

Gemäß § 54 GO NRW fordern wir Sie hiermit auf, den gestrigen Beschluss im Sonderausschuss von Immobilien, Kultur und Städtepartnerschaft sowie Stadtentwicklung zu beanstanden. Nach unserer Auffassung ist ein Beschluss getroffen worden, der dem Wohl der Gemeinde abträglich ist. 

Unsere Fraktion hatte gemeinsam mit der SPD am 30.10. einen Antrag zur Einberufung einer Sondersitzung der o.g. Ausschüsse beantragt mit der Absicht, einen offensichtlich vorhandenen, jedoch bis dato nicht vorliegenden Architekturentwurf für einen der beschlossenen Standorte für eine Gesamtbibliothek – hier einen Architekturentwurf für den Standort Esserhof in Liblar – der Öffentlichkeit und den Ausschussmitgliedern vorzustellen – sprich zur Kenntnis zu geben. 

Einen daraufhin nachträglich von der CDU und FDP eingebrachten Antrag zu einem bereits im Jahre 2016 abgelehnten Standort im Kaufhaus Könen und darüber hinaus für den Verbleib des jetzigen Standortes in Liblar in der Bahnhofstraße wurde überraschenderweise mehrheitlich beschlossen, ungeachtet der Kostenfrage – dies zunächst im öffentlichen Teil der Sitzung und im Nachhinein auch im nicht-öffentlichen Teil. Eine erste Abfrage der voraussichtlichen Mietkosten für den Standort Esserhof wurde von Seiten des Investors mit xxxxx für den Bibliotheksbereich veranschlagt. Daraufhin wurden die Miet-Kosten für das Kaufhaus Könen aus der V246/2016 zum Vergleich herangezogen, die mitsamt den derzeitigen Mietkosten des jetzigen Standortes in Liblar an der Bahnhofstraße sich auf xxxx belaufen.

Allein angesichts dieser ersten groben Kostenschätzung ist dieser Beschluss zu beanstanden. 

Wir befinden uns bekanntermaßen seit Jahren im Haushaltssicherungskonzept und realisieren von Jahr zu Jahr immer deutlicher, dass die Gefahr, in den Nothaushalt zu rutschen leider nicht von der Hand zu weisen ist. Unser Haushalt ist schlicht und einfach auf Kante genäht. Vor diesem Hintergrund wirtschaftliche Aspekte ganz bewusst und wissentlich und expressiv verbis zu ignorieren und in den Wind zu schlagen, ist nicht hinnehmbar. 

Darüber hinaus möchte ich Sie daran erinnern, dass es seit Jahren ein langwieriges über alle Fraktionen und gesellschaftlichen Gruppen hinweg gemeinsames Ringen um eine gute Entscheidung für eine Gesamtbibliothek gibt. 

Dieser Prozess wird von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt und ist allein schon aufgrund seiner Dauer schwer vermittelbar. 

Quintessenz nach langen Verhandlungsrunden und Arbeitskreissitzungen und einem
Workshop ist ganz eindeutig gewesen, dass zum Erhalt einer Bibliothek in Erftstadt nur eine attraktive Gesamtbibliothek Sinn ergibt. Dieser Erkenntnis haben sich alle Fraktionen ausdrücklich angeschlossen. Bessere Öffnungszeiten als durch das Vorhalten zweier Standorte war dabei ein Argument, das Angebot zur Nutzung moderner Medien, das multimediale Bespielen der Räumlichkeiten, ein angeschlossenes Cafe usw. waren Eckpunkte für die architektonische Ausgestaltung eines Standortes. Eine moderne Bibliothek muss den heutigen Bedürfnissen des Benutzerverhaltens der Bevölkerung im Konzept gerecht werden. 

Besuche in Nachbarkommunen haben gute Beispiele gezeigt, wie diese Konzepte auf
Erftstadt angewandt werden könnten. 

Der gestern im Ausschuss vorgestellte Entwurf im Esserhof hat auf großartige Weise all diese Facetten in ein architektonisches Gesamtkonzept eingebracht. Wir gehen davon aus, dass Ihnen der Entwurf bekannt ist, der gestern zunächst ausschließlich zur Kenntnis gebracht wurde.

Mit dem Antrag zur Sondersitzung war nichts anderes intendiert: lediglich die Kenntnis über einen Entwurf zu erhalten – nebst einen Beschluss über die Verhandlungen zum Erwerb des Gansergeländes in Lechenich zu treffen. 

Dass der Ausschuss wirtschaftliche, inhaltliche und konzeptionelle Grundvoraussetzungen mit dem Beschluss zur Ansiedlung einer Bibliothek im Kaufhaus Könen als auch den Erhalt des Standortes in Liblar in Bahnhofstraße außer Kraft gesetzt hat, ist nach unserer Einschätzung zu beanstanden.

Wir gehen davon aus, dass Sie sich aus den vorgenannten Gründen dem anschließen. 

Wir plädieren an dieser Stelle außerdem und nachdrücklich noch einmal dafür, die Chance für ganz Erftstadt im Auge zu behalten und keine unwirtschaftlichen Partikularinteressen zu unterstützen.

Hochachtungsvoll

Marion Sand
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN

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