Für die Ausweisung neuer Wohngebiete in Erftstadt beantragen wir hiermit alternative konzeptionelle Herangehensweisen in die Planungen mit einfließen zu lassen. Konkret beantragen wir
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Eine Abkehr von der üblichen EFH / DHH- oder Reihenhausbebauung hin zu verdichteten Bauformen insb. mit MFH inkl. generationenübergreifenden, sozial gemischten Nutzungsoptionen (mind. 30% Quote)
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Inkl. sozio-kultureller Treffpunkte – wie Cafes, Bürgerbüros, Repaircafes z.B. als Fahrradwerkstätten u.dgl.m. – als integrale Bestandteile der Bauplanung
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Inkl. Kita und U3-Ausbau
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Unter Beachtung des größtmöglichen Erhalts der landschaftlichen Fläche des jeweiligen Baugebietes zur gemeinschaftlichen Nutzung als Park, für Kinderspielplätze, und gemeinschaftliche Nutzgartenanlagen
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Alternative Wärmeversorgungsnetze unter Nutzung erneuerbarer Energien sowie der grundsätzliche Einsatz erneuerbarer Energien sind in die Planung zu integrieren
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Ein verstärktes Angebot für genossenschaftliches Bauen unter Beachtung der o.g. Kriterien ist zu unterbreiten.
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Vergabe von Erbbaurechten – als kommunales Steuerungsmittel zur preiswerten Ausgestaltung der Immobilienvergabe.
Begründung
Die vorgestellten Planungen zum Baugebiet Dechant-Linden-Weg (wie vordem auch in Bliesheim, Lange Heide und Lechenich, An der Vilskaul) und der Protest der anliegenden Bewohner*innen machen deutlich, dass die Erftstädter Bevölkerung bewusst und sehr sensibel auf das Zubauen von Freiflächen vor ihrer Haustür, zumal von Landschaftsschutzgebieten reagiert, und wie wir meinen, dies vollkommen zurecht.
Heutzutage nach dem immer gleichen modus vivendi zu bauen, d.h. landschaftliche Fläche maximal zuzubauen ist weder nachhaltig noch sinnhaft.
Der Klimawandel wird auch vor den Toren Erftstadts nicht Halt machen und die vom Bund vorgegebenen Klimaschutzziele einzuhalten ist mit der Einhaltung der EnEV bei weitem nicht mehr einlösbar. Eine Verringerung der Energieressourcen wird nämlich durch ein Mehr an verbauter Fläche kompensiert (sog. Reboundeffekte).
Kommunen aber sind an dieser Stelle die maßgeblichen Akteure und haben die Chance, die Stellschrauben zu verändern.
Es gibt viele Beispiele, die für die Umsetzung o.g Kriterien bereits vorbildhaft stehen und alternative Wege aufzeigen – allen voran setzt das die Stadt Zürich um mit unterschiedlichen Stadtteilkonzepten zur Erreichung ihres, sogar in der städtischen Verfassung verankerten, 2.000 Watt-Zieles bis zum Jahre 2050, ebenso Kopenhagen. Aber auch in Deutschland werden vielerorts mit unterschiedlichen Versorgungsansätzen neue Wege beschritten (vgl. „Wärmewende in den Kommunen“ Bd. 41 – Hrsg. Heinrich Böll-Stiftung 2015)
Hervorgehoben seien zudem insb. die Entwicklung von Wohnquartieren auf genossenschaftlicher Basis. Dies ist sicherlich der mühsamere Weg, sichert aber langfristig die Identifikation seiner Bewohner mit dem Quartier und ist sozial wie ökologisch vor allem auch nachhaltig. Hierfür bieten Dachgesellschaften (wie in NRW z.B. die Ko-Operativ eG, Wohnbundberatung NRW u.a.) ihre Mitwirkung und Unterstützung an.
Die Verwendung des Erbbaurechts könnte darüber hinaus ein weiteres Steuerungselement sein, die es jungen Familien ermöglicht günstig zu bauen, wobei die Kommune Grundstückseigentümerin bleibt und ggf. nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages ein Vorkaufsrecht einräumen kann.
Für Erftstadt sollte es das Ziel sein, dass Wohnraum für Zielgruppen mit diesen gemeinsam geschaffen wird, wenn möglich mit öffentlicher Förderung, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen wird und Klimaschutzforderungen eingehalten werden.
Wir verstehen unseren Antrag als essentielle Aufgabe im Rahmen des Wohnbauentwicklungs-konzeptes.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Marion Sand Lars Schnatbaum-Laumann Birgit Foken-Brock
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender Mitglied des Rates
Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.