Antrag bzgl Erweiterung Verwertungszentrum Remondis

Antrag auf Änderung des FNP 27 & BP 196 zur geplanten VZEK-Erweiterung

Begründung

Bereits in den vorberatenden Sitzungen im Stadtentwicklungsausschuss zur geplanten Erweiterung des Verwertungszentrums südlicher Erftkreis hatten wir unsere Bedenken zum Ausdruck gebracht und die Planungen abgelehnt (FNP 27, BP 196 – VZEK Fa. Remondis – s. V 197/2019 sowie V198/2019)

Zwischenzeitlich haben wir neue Erkenntnisse über die ursprünglichen Planungen erhalten (vgl. Brief des ehem. Revierförsters Herrn Thomas in der Anlage), wonach seinerzeit eine eventuelle Erweiterung des VZEK in nordöstlicher Richtung erfolgen sollte.

Unsere Bedenken bezogen sich im Wesentlichen auf die massiven Eingriffe ins Landschaftsschutzgebiet, wie sie auch in den Vorentwurfsbegründungen selbst genannt wurden:

„Zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil des Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches (Querung des Knapsacker Grabens) sind die Erhaltung der betroffenen Biotopverbundfunktion und die Durchlässigkeit des Erholungserlebnisses zu gewährleisten….Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt (1999) stellt die Flächen des Plangebietes als Flächen für Wald dar. Zum Teil werden diese überlagert von der Darstellung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

……(oder weiter) unter Pkt. 4.5: Gemäß Landschaftsplan Nr. 6 ‚Rekultivierte Ville‘ wird für die in Anspruch genommenen und nördlich angrenzenden Flächen das Entwicklungsziel 7 festgesetzt: ‚Pflege und Entwicklung für rekultivierte Landschaftsräume zur Schaffung einer nachhaltig stabilen Landschaft‘. Die an die heutigen landwirtschaftlich genutzten Flächen angrenzenden Waldflächen werden insgesamt als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Südwestlich des ehemaligen ‚Gutes Sophienwald‘ schließt sich das Naturschutzgebiet 2.1-5 an…..

Die Plangebietsfläche ist Teil einer großen zusammenhängenden landwirtschaftlich genutzten Fläche einer ehemaligen Aussiedlerhofstelle. Diese Fläche wird allseitig von Waldflächen begrenzt. …. Die vorgenannten landwirtschaftlichen Flächen sind ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 109 und werden hier mit Ausnahme des Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 196 als Ausgleichsflächen festgesetzt. (!)

Die südlich und westlich angrenzenden Bereiche bis zu den Ortsgrenzen der Ortslagen Köttingen und Liblar werden von der Bevölkerung für die landschaftsorientierte Erholung genutzt, soweit die Flächen heute zugänglich sind. Insbesondere die Flächen südlich der B 265 um den Liblarer See wurden entsprechend einer Naherholungsnutzung ausgebaut. Südöstlich des Liblarer Sees schließt sich das Naturschutzgebiet Villeseen an.“ Usw. usf.

Die laut BP 196 vorgesehenen Lärmschutzwälle i.H.v. 3,5 m halten wir für nicht ausreichend, um sowohl Lärm- und Schmutzemissionen in die Landschaft als auch die nahe gelegenen Siedlungen im OT Köttingen abzufangen.

Die Höhe der geplanten Hallen mit Öffnung Richtung Süden zum Liblarer See hin wie der zu erwartende An- und Ablieferverkehr erachten wir zudem als zu große Beeinträchtigungen des Erholungsraumes Ville / Liblarer See (fünf Hallen bis zu 25 mtr. hoch)

Die im BP 196 geplanten Ausgleichsmaßnahmen in Form von Anpflanzungen als Gehölzstreifen einerseits und Rasenflächen vor der Anlage andererseits erachten wir aus all den vorgenannten Gründen als nicht im mindesten ausreichend, um den Eingriff in die Naturlandschaft zu kompensieren.

In der Vorentwurfsplanung wird die Standortwahl mit unterschiedlichen Tragfähigkeiten des Untergrundes und infolgedessen einer kostenintensiven Realisierung der Planung begründet.

Wie hoch die Folgekosten durch Umweltschäden in dem sensiblen Naturbereich und die Beeinträchtigung der Bewohner in Köttingen und Erholungssuchenden am Liblarer See jedoch ausfallen wird, fließt hier anscheinend in die Betrachtungen nicht mit ein. Wir erinnern in dem Zusammenhang nur an die häufiger vorkommenden Brände auf dem Gelände des VZEK; wenn diese dann womöglich noch bei Waldbrandgefahr im Villewald geschehen sollten, hätte das fatale Auswirkungen.

Aus diesen und den im beiliegenden Brief von Herrn Thomas genannten Gründen beantragen wir, die ursprünglichen Pläne zur Erweiterung des VZEK in nordöstlicher Ausdehnung wieder aufzunehmen und den vorliegenden FNP 27 nebst BP 196 entsprechend abzuändern.

Und wir bitten darum, den ehemaligen BP (GEP 2005, BP 109?) zukünftig mit beizulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Marion Sand                                                                Birgit Foken-Brock

Fraktionsvorsitzende                                                    Mitglied des Rates

Hier der Link zum Gesamtlageplan.

Hier der Link zum Übersichtsplan.

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