Beim AfD-Verbot regiert die Angst

Angst vor einem Verbotsverfahren oder Verantwortung für unsere Demokratie? Unser Vorsitzender Thommy Mewes beschreibt in seinem Kommentar sehr klar, warum Wegschauen keine Option mehr ist.

Wie seht ihr das?

Ende Juni ist etwas passiert, das für mich die Diskussion über ein Verbot der AfD grundlegend verändert hat, auch wenn man davon in Berlin bislang erstaunlich wenig merkt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legte ein Gutachten von rund 1.500 Seiten vor, erarbeitet über 13 Monate anhand von mehr als drei Millionen ausschließlich öffentlich zugänglichen Belegen und geprüft nach den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht selbst anlegt. Es kommt zu einem klaren Ergebnis: Ein Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF gute Erfolgsaussichten, vor allem wegen der systematischen Angriffe der Partei auf die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Zwei Staatsrechtler, Christoph Möllers und Sophie Schönberger, haben Methodik und Ergebnisoffenheit bestätigt, Möllers nennt es gar das bisher stärkste Indiz für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei.

Ich will bei diesem Thema sachlich bleiben, und ich muss mich regelrecht dazu zwingen, weil es mir schwerfällt. Denn über Jahre lautete das stärkste Gegenargument gegen ein Verbotsverfahren, dass man ja gar nicht wisse, ob es Aussicht auf Erfolg habe. Genau diesem Argument hat das Gutachten die Grundlage entzogen. Seitdem lässt mich ein Gedanke nicht los: 

Wir haben keine Ausrede mehr.

Zur Einordnung gehört allerdings auch: Das Gutachten ist eine zivilgesellschaftliche Untersuchung, kein amtlicher Befund, und die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hat das Verwaltungsgericht Köln Anfang 2026 im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt, das Hauptverfahren steht noch aus. Nur ändert das überhaupt nichts an dem, was das Gutachten leistet. Es beantwortet die Frage nach den Beweisen so umfassend, wie es bislang kein anderer öffentlich zugänglicher Beitrag getan hat. Die Ausgangslage ist wesentlich einfacher, als sie erscheint. Das Grundgesetz sieht explizit die Möglichkeit vor, eine Partei verbieten zu lassen, wenn sie darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Drei Organe können ein solches Verfahren einleiten: der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Entscheiden würde am Ende das Bundesverfassungsgericht, nicht die Politik und schon gar nicht ich. Es geht also nicht darum, eine unliebsame Konkurrenz per Federstrich verschwinden zu lassen, sondern darum, ein rechtsstaatliches Verfahren zu eröffnen, in dem unabhängige Richterinnen und Richter prüfen, was Sache ist.

Ich nehme die Einwände dagegen tatsächlich ernst und der „härteste“ lautet: Scheitert das Verfahren in Karlsruhe, dann deutet die AfD den Richterspruch in ein demokratisches Gütesiegel um, inszeniert sich einmal mehr als Opfer einer Verschwörung der etablierten Parteien und geht gestärkt daraus hervor. Das ist ein reales Risiko. Hinzu kommt oft die Sorge vor einer kurzfristigen Solidarisierung und das immer wiederkehrende Argument, man müsse die AfD „inhaltlich stellen“ statt juristisch, eine Position, die auch der Kanzler und Teile der Union vertreten. All das ist ernst zu nehmen, aber man muss es zu Ende denken. Man kann die AfD für verfassungsfeindlich halten und zugleich bezweifeln, ob die Belege den hohen Anforderungen Karlsruhes genügen, das ist keine Verteidigung der Partei, sondern ausschliesslich eine juristische Frage. Nur hat das Gutachten genau an dieser Frage gearbeitet, indem es dieselben Maßstäbe angelegt hat, die das Gericht anlegt. Auch das Argument, ein Verfahren stärke die Partei, lässt sich am Beispiel der NPD jedenfalls nicht bestätigen. Und der Verweis auf die rein politische Auseinandersetzung übersieht, dass ein Verbotsverfahren kein Ersatz für den politischen Streit ist, sondern beides nebeneinander bestehen kann. Es ist eine Illusion zu glauben, allein das bessere Argument werde jemanden überzeugen, der Argumente grundsätzlich verweigert.

Und weil an dieser Stelle verlässlich der Einwand kommt, dann könne man ja gleich auch die Grünen verbieten, die Linke oder wen auch immer: Bitte, gerne, nur zu. Ich meine das ganz ohne Ironie. Ein Verbotsverfahren ist ein rechtsstaatliches Instrument mit einem objektiven Maßstab, und wenn es der Sorge vor dessen Missbrauch dient, dann soll man in einem Zug ruhig alle im Bundestag vertretenen Parteien prüfen. Ich fände das nur fair, und das Ergebnis würde ich gelassen hinnehmen, weil ich weiß, dass meine Partei nicht planvoll darauf hinarbeitet, die Menschenwürde außer Kraft zu setzen oder den demokratischen Wettbewerb abzuschaffen. Genau darin liegt der Unterschied, den die Umkehrung verbirgt: Nicht wer geprüft wird, macht sich verdächtig, sondern was die Prüfung zutage fördert. Und bei der AfD ist das inzwischen so umfassend dokumentiert wie bei keiner anderen Partei. Wenn ich mir all diese Einwände nüchtern ansehe, bleibt für mich am Ende keiner übrig, der auf einem Sachgrund ruht.

Was übrig bleibt, ist Angst.

Das ist sogar verständlich. Es ist die Angst vor einem unsicheren Ausgang, vor den Reaktionen von Millionen Wählerinnen und Wählern, vor der eigenen Verantwortung im Fall eines Fehlschlags. Nur wird diese Angst inzwischen dazu benutzt, ein Zögern zu rechtfertigen, dessen Preis niemand offen ausspricht. Denn dem Risiko des Handelns steht ein weit größeres Risiko gegenüber: das Risiko des Nichthandelns. Während wir abwägen, wächst die Partei weiter, verschiebt sich der Rahmen des Sagbaren, gewöhnen sich Menschen an das, woran sie sich nie hätten gewöhnen dürfen. Anfang Juli liegt die AfD in bundesweiten Umfragen je nach Institut bei rund 29 %. Jeder Monat des Wartens ist ein weiterer Monat, in dem genau jene Potentialität wächst, deren Fehlen der NPD 2017 das Verbot noch erspart hat. Besonders bemerkenswert ist dabei die Haltung der Union. Ihre Führung lehnt ein Verfahren ab, obwohl die Zurückhaltung in der eigenen Wählerschaft längst nicht so groß ist, wie sie glauben macht. Nach einer Ipsos-Umfrage bewertete die Hälfte der Unionswählenden ein Verbotsverfahren positiv, in einer Insa-Erhebung waren es sogar rund zwei Drittel. Dass die Zustimmung zu einem tatsächlichen Verbot in jüngeren Umfragen wieder knapper ausfällt, ändert daran wenig, denn zunächst geht es nicht um das Verbot, sondern um das Verfahren, in dem Karlsruhe überhaupt erst prüft. Wer hier zögert, schützt seine Wählerinnen und Wähler nicht vor einer unpopulären Entscheidung, sondern verweigert ihnen eine, die viele längst mittragen.

Deshalb meine Forderung, klar und an alle demokratischen Parteien gerichtet, an die SPD und an die Grünen, an die Linke und ganz ausdrücklich an die Union, die als größte Regierungspartei die größte Verantwortung trägt: Leitet das Verbotsverfahren ein. Jetzt. Bringt die Erkenntnisse aus Bund und Ländern zusammen, wenn nötig in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, und stellt den Antrag. Die rechtlichen Mittel liegen bereit, die Belege sind so umfassend zusammengetragen wie nie zuvor, drei Verfassungsorgane hätten das Recht dazu. Was fehlt, ist einzig der politische Wille.

Worauf also warten wir noch? Auf noch mehr Prozente? Auf noch mehr Hass? Auf noch mehr Lügen? Auf den Punkt, an dem ein Verbot nicht mehr an fehlender Potentialität scheitert, sondern an einer Mehrheit im Parlament, die es dann nicht mehr gibt? Die Demokratie hat sich dieses Mittel selbst gegeben, für genau diesen Moment. Es jetzt nicht zu nutzen, aus Angst vor dem, was danach kommt, hieße, die Verantwortung an eine Zukunft weiterzureichen, die dafür womöglich keinen Raum mehr lässt.

Und wenn die Politik weiter zögert, dann ist es eben wieder an der Zivilgesellschaft, aufzustehen. Hier in Erftstadt hat sie das schon getan, mit mehr als tausend Menschen auf der Straße und einem breiten Bündnis, das zusammenstand. Sie kann es wieder tun, und sie wird es müssen, wenn die Parteien ihre Verantwortung nicht wahrnehmen. 

Ich helfe gerne wieder mit.

Nachtrag: Das Europäische Parlament ist heute einen Schritt weiter gegangen und hat ein Prüfverfahren gegen die Parteienfamilie eingeleitet, der die AfD angehört. Am Ende könnte der Entzug der EU-Fördergelder stehen, ein Verbot ist es aber nicht. Bemerkenswert ist trotzdem zweierlei: Als Beleg dient auch das Kölner Urteil, mit dem bei uns das Zögern begründet wird, und mitgezeichnet hat den Antrag sogar die CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament. Die EU ist da schon weiter als wir.

Quellen

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/pruefverfahren-esn-afd-100.html

https://freiheitsrechte.org/

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html

https://www.ipsos.com/de-de/afd-verbot-umfrage

https://insa.news/mehrheit-gegen-afd-verbot-2

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