Viel­falt, Inklu­sion & Chan­cen­gleich­heit

Eine Stadtgesellschaft lebt von ihrer Vielfalt. Erftstadt ist Heimat für Menschen unterschiedlicher Herkunft, Identitäten und Lebensentwürfe. Eine offene, inklusive und diskriminierungsfreie Stadt zu gestalten, ist eine zentrale Aufgabe der Kommunalpolitik.

Chancengleichheit bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sozialem Hintergrund oder körperlichen Voraussetzungen die gleichen Möglichkeiten haben, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Dafür braucht es eine aktive Politik, die Barrieren abbaut und gesellschaftliche Teilhabe stärkt, sowie eine Gesellschaft, die Vielfalt als Gewinn erachtet.

Wo stehen wir jetzt?

In Erftstadt gibt es bereits erste Ansätze zur Förderung von Vielfalt, doch es fehlt an strukturierten Konzepten und aktiver Unterstützung. Inklusion ist in vielen Bereichen noch nicht selbstverständlich. Queere Menschen haben nur wenige sichtbare Räume und Menschen mit Migrationsgeschichte oder sozial benachteiligte Menschen stoßen auf Hindernisse bei Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe.

Gleichzeitig besteht nach wie vor ein Ungleichgewicht hinsichtlich des Anteils von Frauen sowie weiterer unterrepräsentierter Gruppen in Politik, Verwaltung und Führungspositionen.

Wo wollen wir hin?

Unser Ziel ist eine Stadt, die Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern aktiv lebt und fördert. Jede und jeder soll die gleichen Chancen haben, sich zu entfalten, unabhängig von Ethnie und Hautfarbe, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, physischen und psychischen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung oder sozialer Herkunft.

Erftstadt soll eine Stadt sein, in der sich alle Menschen willkommen fühlen, öffentliche Räume inklusiv gestaltet sind und Barrieren – physisch wie gesellschaftlich – abgebaut werden.

Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gleichstellungsplans wird aktiv durch geeignete Maßnahmen unterstützt, die insbesondere die Teilhabe von Frauen in Führungspositionen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Alle beschriebenen Maßnahmen müssen eng mit den städtischen Stellen, beispielsweise dem Integrationsausschuss und Inklusionsbeirat, abgestimmt werden.

Wie kommen wir dahin?

Förderung einer offenen Stadtgesellschaft, in der Vielfalt aktiv sichtbar gemacht wird, unter anderem durch Veranstaltungen und Bildungsangebote.
Stärkung von Awareness-Maßnahmen, um ein Bewusstsein für diskriminierende, rassistische oder übergriffige Strukturen und Verhaltensweisen zu schaffen und diesen entgegenzuwirken.
Ausbau von mehrsprachigen Informationsangeboten, damit städtische Angebote und Hilfestellungen für alle verständlich und zugänglich sind.
Verbesserung der Begleitung und Unterstützung für Geflüchtete, insbesondere bei der Wohnraumsuche, im Kontakt mit Behörden und bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Stärkere Unterstützung für queere Menschen durch gezielte Beratungsangebote und eine verstärkte Sensibilisierung in öffentlichen Einrichtungen.
Sichtbarmachung von Vielfalt im Stadtbild, z. B. durch queere Flaggen, Regenbogenbänke oder bunte Zebrastreifen.
Umsetzung des Aktionsplanes „Queer Leben“ auf kommunalpolitischer Ebene.
Unterstützung des Frauenbeirates bei der Aufstellung einer „Roten Bank“ in jedem Stadtteil – zur Sensibilisierung für das Thema „gegen Gewalt an Frauen“.
Förderung der Vernetzung von Frauen, um Gleichstellung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranzutreiben.
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Vielfalt und Chancengleichheit, die als zentraler Ansprechpartner dient.
Weiterentwicklung des bestehenden Inklusionskonzeptes durch Erarbeitung konkreter Umsetzungsstrategien.
Sicherstellung inklusiver politischer Teilhabe, u.a. durch digitale Beteiligungsangebote mit Untertiteln, Gebärden- und leicht verständlicher Sprache sowie barrierefrei gestaltete Beteiligungsplattformen.
Stärkung der Barrierefreiheit durch den systematischen Abbau von Hindernissen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, beispielsweise im Stadtbild, im ÖPNV, bei Kultur- und Sportangeboten.
Förderung inklusiver Bildungseinrichtungen, z.B. durch regelmäßige Inklusions-Qualitätskontrollen an Schulen und Kitas sowie durch barrierefreie und inklusive Weiterbildungsangebote an der VHS, Musikschule und anderen Bildungseinrichtungen.
Verbindliche Quote für barrierefreien Wohnraum in Neubauprojekten festlegen sowie Mehrgenerationen-Wohnprojekte mit inklusivem Ansatz fördern.
Inklusive Treffpunkte und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen schaffen.
Sozialraumorientierte und dezentrale Unterbringung von Geflüchteten. Faire und integrationsfördernde Unterkünfte verteilt auf alle Stadtteile.
Gesicherte personelle Ausstattung der Flüchtlingsbetreuung und der Integrationsarbeit.
Barrierefreie Gestaltung aller relevanten Wege, Haltestellen und Übergänge.
Einrichtung einer Stabsstelle zur Koordination und Umsetzung des Inklusionskonzeptes.
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