Geschäftsordnung des Vorstands

§ 1 Zusammensetzung

(1) Der Vorstand setzt sich aus einem geschäftsführenden Vorstand und einem erweiterten Vorstand zusammen.

(2) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

1. Den beiden Vorsitzenden,
2. den beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie
3. der/dem Kassierer/in.

(3) Der erweiterte Vorstand umfasst zusätzlich bis zu vier Beisitzer/innen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden und für spezielle Aufgabenbereiche oder Funktionen verantwortlich sind.

§ 2 Aufgaben und Befugnisse

(1) Der geschäftsführende Vorstand ist verantwortlich für die alltägliche Leitung und Verwaltung der Partei und entscheidet über die grundsätzliche inhaltliche und strategische Ausrichtung der Politik des Ortsverbandes Erftstadt; er entwickelt und plant gemeinsame Initiativen.

(2) Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte im Rahmen der Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane. Er ist befugt, die Partei nach außen zu vertreten und politische Entscheidungen im Einklang mit den Satzungsgemäßen Zielen zu treffen.

(3) Der erweiterte Vorstand unterstützt den geschäftsführenden Vorstand und übernimmt spezielle Aufgaben und Funktionen entsprechend ihrer Ressorts und Zuständigkeiten.

(4) Der Vorstand gibt sich eine Aufgabenverteilung. Darin wird u.a. die Zuständigkeit für inhaltliche sowie administrative Bereiche geregelt.

(5) Zeichnungsberechtigt für Finanzangelegenheiten ist in der Regel der/die Kassierer/in. Bei Auslagen, die an den/die Kassierer/in erfolgen soll, ist die Unterschrift eines weiteren und nicht involvierten Vorstandsmitgliedes erforderlich. Entscheidungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit können im Rahmen des Auftragsverhältnisses von einzelnen Mitgliedern des Vorstandes getroffen werden.

(6) Zeichnungsberechtigt für Vollmachten in Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel die Vorsitzenden und/oder ihre Vertretungen gemeinschaftlich. Die grundsätzliche Entscheidung über die Umgangsweise mit dem jeweiligen Rechtsstreit erfolgt vorher durch Abstimmung im Vorstand.

§ 3 Sitzungen

(1) Der Vorstand tagt regelmäßig.

(2) Die Sitzungsleitung wird zu Beginn der jeweiligen Vorstandssitzung benannt.

(3) Eine Vorstandssitzung wird in der Regel von den Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Anträge zur Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte sind dem Vorstand möglichst zwei Tage vor der Sitzung mitzuteilen. Eine außerordentliche Sitzung des Vorstands ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies mindestens zwei Mitglieder unter Nennung der zu beratenden Gegenstände verlangen.

(4) Der Vorstand kann punktuell oder dauerhaft weitere Personen beratend zu seinen Sitzungen hinzuziehen.

(5) Über Beschlüsse des Vorstands ist Protokoll zu führen. Das Protokoll ist genehmigt, wenn zur nächsten Vorstandssitzung kein Widerspruch erhoben wurde. Sofern ein Mitglied Änderungen wünscht, wird mit Mehrheit über diese entschieden.

(6) Der Vorstand versteht sich als transparentes und offenes Gremium, was unter anderem bedeutet, dass die Sitzungen in der Regel öffentlich sind.

§ 4 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands anwesend sind. Anwesend sind alle, die in Präsenz oder online an den Sitzungen teilnehmen.

(2) Beschlüsse fasst der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

(3) Beschlüsse können neben den Präsenzsitzungen auch mittels anderer (elektronischer) Medien herbeigeführt werden.

§ 5 Verantwortlichkeiten

(1) Der geschäftsführende Vorstand ist für die Verwaltung der finanziellen Mittel verantwortlich und gewährleistet die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.

(2) Der erweiterte Vorstand trägt die Verantwortung für die Umsetzung von Projekten und Aufgaben innerhalb ihres jeweiligen Ressorts.

§ 6 Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung und mögliche Änderungen treten durch Beschluss des Vorstandes in Kraft.

(2) Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes.

Beschlossen durch den Vorstand am 01.12.2022
Geändert durch den Vorstand am 29.02.2024

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