Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Ziel ist die Herstellung des guten oder sehr guten ökologischen Zustands natürlicher Fließgewässer. Etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche wurden in Deutschland als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ ausgewiesen. Für diese Gewässer gilt, im Gegensatz zu den natürlichen Gewässern, nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2015 erreichen! Da das Ziel verfehlt wurde, gilt es den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL zu erreichen.
„Aufgrund der vielfältigen (Nutzungs-) Anforderungen und einer komplexen Sachlage können die zur Erreichung der Ziele der WRRL erforderlichen Maßnahmen voraussichtlich erst im Jahr 2050 vollständig umgesetzt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage.
Im September 2016 erreichten in Deutschland von den 8.995 für die Richtlinie relevanten Gewässern lediglich 799 den guten ökologischen Zustand, das entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent. Die Hälfte der Gewässer sei allerdings als künstlich oder erheblich verändert eingestuft.
Die häufigsten Ursachen, dass ein „guter ökologischer Zustand“ nicht erreicht wird, sind:
- die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel sowie
- hydromorphologische Degradation der Gewässer durch Verbauung und Begradigung sowie die durch Wehre unterbrochene Durchgängigkeit der Fließgewässer.
Einen aktuelleren Überblick über den Zustand der deutschen Gewässer bietet der WWF-Report “Zustand der Gewässer in Deutschland” (Kurzfassung 2018) [PDF-Download, extern].
Maßnahmenvorschläge des Erftverbandes zur Renaturierung
Der Erftverband hat bereits 2012 umfangreiche Maßnahmenvorschläge sowie einen Umsetzungsfahrplan erarbeitet. Die Pläne enthalten konkrete hydromorphologische Maßnahmen, die das Ziel der Erreichung eines guten ökologischen Zustands an den Gewässern bis zum Jahr 2027 unterstützen.
Die Maßnahmenvorschläge und Umsetzungsfahrpläne zur Renaturierung der Erft in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG stehen auf der Webseite des Erftverbandes zur freien Verfügung.
Hier einige direkte Verlinkungen zu informativen PDF-Dokumenten des Erftverbandes:
- Umsetzungfahrplan Erft [PDF-Download, extern]
- Maßnahmenvorschläge für den Bereich Bliesheim bis Blessem [PDF-Download, extern]
- Tabelle der Maßnahmenvorschläge [PDF-Download, extern]